i) Zusammenfassend kann die gemäss ENHK leichte zusätzliche Beeinträchtigung des geschützten Ortsbildes von Erlach durch die projektierte Antenne mit einer Höhe von 18 m mittels Aufnahme einer Auflage zur farblichen Anpassung zusätzlich reduziert werden und ist damit nur noch als minimal zu bezeichnen. Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegen die Interessen an einer qualitativ guten Versorgung mit Mobilfunkdiensten den nur geringfügig tangierten Interessen des Ortsbildschutzes. Eine Prüfung von Alternativstandorten ist erfolgt. Mögliche Alternativstandorte, welche besser geeignet erscheinen als der gewählte Standort, sind nicht erkennbar.