Erforderlich, aber auch hinreichend ist, dass konkrete, realistische Alternativstandorte aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung weniger geeignet erscheinen als der gewählte Standort.“34 Dabei ist auch hier zu berücksichtigen, dass die Antenne am vorgesehenen Standort nur einen sehr geringfügigen Eingriff in das geschützte Ortsbild von Erlach darstellt (vgl. E. 6 c/d). Weiter ist zu beachten, dass die ENHK den Strandboden mit den Gewerbebauten aufgrund seiner mässigen architektonischen und raumplanerischen Qualität als Standort für die Mobilfunkantenne grundsätzlich als geeignet erachtet.