a) Eine Mobilfunkanlage lässt sich unter ästhetischen Gesichtspunkten nicht ohne weiteres mit Gebäuden vergleichen. Zum einen ist das Erscheinungsbild einer Mobilfunkanlage vorwiegend durch die technischen Gegebenheiten bedingt. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind daher gering. Ausserdem besteht die Besonderheit, dass Mobilfunkanlagen aufgrund ihrer Funktion in der Regel gut sichtbar sind, womit ihnen praktisch an jedem Standort von vornherein etwas Störendes anhaftet. Dies allein vermag jedoch nicht ohne weiteres einen Bauabschlag zu rechtfertigen, ansonsten ein flächendeckendes Mobilfunkantennenverbot resultieren würde.28