Der Strandboden erscheint der Kommission als Standort für die Mobilfunkantenne als geeignet, solange die Anlage nicht als freistehendes Einzelelement in Erscheinung tritt. 18 Eine an der Bootswerft angebrachte Antenne sei in ihrer Eigenschaft als rein technisches Element zudem optisch in diesen bereits bestehenden Fremdkörper integriert und wirke nicht als zusätzliches, eigenständiges und störendes Fremdelement. Mit einer dunklen Farbgebung liesse sich die Antenne zudem in den aus Laubbäumen bestehenden, die Kleinstadt Erlach zum See hin abschliessenden Hintergrund eingliedern.