e) Die ENHK kommt zum Schluss die Prüfung der wesentlichen Bezüge, dass durch den Bau der Antenne mit der vorgesehenen Höhe von 18 m die oben definierten Schutzziele, abgesehen von der Forderung nach der ungeschmälerten Erhaltung der charakteristischen Silhouette der Unteren Altstadt, kaum beeinträchtigt werden. Die besonderen Lagequalitäten, begründet mit der geschlossenen Silhouette des Schlosses und der hochgelegenen Altstadt sowie dem intensiven wechselseitigen Sichtbezug zwischen Erlach und der St. Petersinsel, würden durch das Vorhaben zudem nicht zusätzlich geschmälert: