Sie ging dabei von der heutigen Situation aus und stellte fest, beim Augenschein einer Delegation der ENHK am 7. Januar 2014 seien insbesondere die Blickrichtungen des von den Beschwerdeführenden vorgeschlagenen Rundgangs bei der Beurteilung der Fernwirkung der geplanten Anlage berücksichtigt worden. Zudem sei die Beurteilung des Vorhabens ohne Berücksichtigung der abdeckenden Wirkung des zweikronigen Nadelbaumes, der sich in unmittelbarer Nähe der geplanten Anlage befinde, erfolgt. Folgende Standorte seien für die Beurteilung des Vorhabens von Bedeutung: - "Seeuferweg auf der Höhe der Hafenanlage der Bootswerft O.________: