- Ungeschmälerte Erhaltung der charakteristischen Silhouette der Oberen Altstadt mit dem Schloss sowie der Unteren Altstadt mit ihrer geschlossenen Gesamtwirkung; - Ungeschmälerte Erhaltung der Freiräume zwischen Schloss und Unterer Altstadt (Schlossrebberg); - Ungeschmälerte Erhaltung des Uferstreifens (Umgebungsrichtung VIII); - Erhalten der bestehenden Freiräume auf dem Strandboden (Umgebungszone XI); - Ungeschmälerte Erhaltung des intensiven wechselseitigen Sichtbezugs des Ortes mit dem Heideweg und der St. Petersinsel.