c) Die ENHK formulierte aufgrund des ISOS für den vom Vorhaben betroffenen Teil des Ortsbildes die folgenden Schutzziele: - Ungeschmälerte Erhaltung aller Bauten, Anlageteile und Freiräume, die für die Ablesbarkeit der historischen Entwickung des Ortsbildes bedeutsam sind; - Ungeschmälerte Erhaltung der charakteristischen Silhouette der Oberen Altstadt mit dem Schloss sowie der Unteren Altstadt mit ihrer geschlossenen Gesamtwirkung; - Ungeschmälerte Erhaltung der Freiräume zwischen Schloss und Unterer Altstadt (Schlossrebberg);