Nach Ansicht der ENHK in ihrem Gutachten vom 1. April 2014 überzeugt die bauliche Gestaltung des Strandbodens aus raumplanerischer und architektonischer Sicht nicht (S. 6). Er sei ungeordnet überbaut und wirke durch Einfamilienhäuser und grossvolumige Gewerbebauten uneinheitlich und gestört. Die Bootswerft am H.________weg trage wesentlich zu dieser Uneinheitlichkeit bei. Bei den Gewerbebauten bestehe aufgrund ihres Volumens und ihrer eintönigen, rein auf technische Funktionalität ausgerichteten Architektur keine architektonisch-gestalterische Verbindung mit den Einfamilienhäusern auf dem Strandboden. 15