b) Die geplante Antenne soll auf dem Strandboden, im ISOS der Umgebungszone XI zugeordnet, zu stehen kommen. Dieses Gebiet wird mit dem Erhaltungsziel b qualifiziert, und wird von der ENHK in ihrem Gutachten vom 1. April 2014 wie folgt umschrieben (S. 3): Es handelt sich "um einen empfindlichen, häufig überbauten Teil des Ortsbildes, dessen für die angrenzenden Ortsbildteile wesentlichen Eigenschaften zu erhalten sind. […] Die Umgebungszone XI ist grösstenteils mit Einfamilienhäusern locker überbaut. Mit der Bootswerft N.________ befinden sich aber auch Gewerbebauten in dieser Umgebungszone XI".