An das Gebiet G2 schliesst sich am Ost- und Südrand der Unterstadt die Umgebungszone VI (Erhaltungsziel a) und danach die Umgebungszone XI (Erhaltungsziel b) an, in welcher die umstrittene Antenne erstellt werden soll. Der Uferstreifen schliesslich wird im ISOS als Umgebungsrichtung VIII bezeichnet (Erhaltungsziel a). Gemäss ISOS steht die offene Bauweise der Umgebungen in der Ebene in krassem Gegensatz zur geschlossenen Bebauung der alten Stadtteile. Besonders in der Zufahrt von Vinelz her wirkt der Ortsbildvordergrund durch Einfamilienhäuser, schräggestellte Wohnblöcke und grossvolumige Gewerbebauten in zunehmender Weise gestört.