Durch die Anlehnung der Antennenanlage an die grosse Halle der Werftanlage mit ihrem industriellen Charakter werde eine verträgliche Einbindung in das bestehende Ortsbild geschaffen. Den Beschwerdeführenden sei weiter entgegenzuhalten, dass sie die prekäre Versorgungsituation in Erlach bewusst kleinreden würden. Die Anlage sei in der geplanten Höhe von 18 m und mit den vorgesehenen Antennen notwendig, um die Versorgung des Städtchens sicherzustellen. Die Beschwerdegegnerin weist darauf hin, dass ursprünglich aus technischen Gründen eine Antennenanlage mit einer Masthöhe von 23 m geplant gewesen sei.