Das Regierungsstatthalteramt stützte sich im Entscheid auf einen Bericht der OLK vom 15. Mai 2013. Die Fachbehörde kam darin zum Ergebnis, dass die Lage der Antenne an einer Halle der Bootswerft für das bestehende Orts- und Landschaftsbild keine massgebende Beeinträchtigung darstelle. Auch die Gemeinde folgt in ihrer Stellungnahme vom 14. Oktober 2013 dieser Ansicht. Sie führt aus, am gewählten Standort würden sich bereits gewerblich-industrielle Bauten befinden, welche das optische Erscheinungsbild prägten. Die Mobilfunkanlage führe daher trotz der Höhe von 18 m zu keiner wesentlichen, zusätzlichen Beeinträchtigung des Ortsbilds.