setzen und das Orts- und Landschaftsbild erheblich verändern würde. Die Störung des Landschaftsbildes werde durch die angrenzenden Doppelkiefern, deren Bestand nicht geschützt sei, nur unmerklich gemildert. Weiter fehle es an der Notwendigkeit, eine derart grosse und leistungsfähige Antenne an diesem Standort zu erstellen. Mit der geplanten GSM-Leistung von 1'600 Watt und der Aufrüstung auf UMTS werde das Projekt für die lokale Versorgung völlig überdimensioniert. Vorliegend sei eine Güterabwägung nach den strengen Kriterien von Art. 6 Abs. 2 NHG vorzunehmen.