b) Die Beschwerdeführenden rügen, die geplante Antenne verletze das national geschützte Ortsbild von Erlach. Zu beachten sei auch der Schutz des benachbarten BLN- Objekts 1301 (" St. Petersinsel-Heideweg "). Das Vorhaben bewirke einen erheblichen Eingriff in das geschützte Orts- und Landschaftsbild. Die Antenne komme praktisch am selben Standort zu stehen wie ein Antennenprojekt der Firma D.________, welches von der BVE und vom Verwaltungsgericht als ortsbildwidrig eingestuft worden sei. Mit einer Höhe von 18 m werde das Gewerbegebäude stark überragt und die geschützten Sichtverbindungen in ästhetischer Weise empfindlich gestört.