a) Die Beschwerdegegnerin plant den Bau einer freistehenden GSM900/UMTS2100- Mobilfunkanlage auf der Parzelle Erlach Grundbuchblatt E.________ am H.________weg in der Gewerbezone. In der Gewerbezone beträgt die maximale Gebäudehöhe 8 m (Art. 217 GBR16). Allerdings sind auf reine Mastenkonstruktionen (z.B. Antennen, Skilifte, Materialtransportanlagen), die keine gebäudeähnlichen Bauteile aufweisen, die Vorschriften über die Gebäudehöhe nicht anwendbar.17