c) Eine Begutachtung durch die ENHK hat obligatorisch zu erfolgen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Inventars nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.12 Die geplante Antenne liegt in dem durch das ISOS geschützten Gebiet (Umgebungszone XI mit Erhaltungsziel b). Sie ist zudem bloss ca. 350 m von der Oberstadt von Erlach und dem Schloss (Gebiet 1, Erhaltungsziel A) sowie ca. 300 m von der unteren Altstadt (Gebiet 2, Erhaltungsziel A) entfernt. Bereits aufgrund dieser Nähe ist von einer obligatorischen Begutachtungspflicht durch die Fachbehörde des Bundes auszugehen.