Die Vorinstanz erläutert im angefochtenen Entscheid auf gut drei Seiten, wieso das umstrittene Vorhaben aus ihrer Sicht zu bewilligen ist. Dabei geht sie auf die verschiedenen Rügen der Einsprechenden ein und begründet dabei, weshalb diese abzuweisen sind. Aus diesen Ausführungen ergeben sich die Überlegungen, von denen sich die Vorinstanz hat leiten lassen. Damit waren die Beschwerdeführenden in der Lage, die Baubewilligung sachgerecht anzufechten.