5. Nachdem die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit hatten, zum Protokoll des Augenscheins Stellung zu nehmen und das Rechtsamt der BVE sämtliche, noch nicht zugestellten Unterlagen der ENHK aushändigte, reichte diese ihr Gutachten am 1. Mai 2014 ein. Darin wies sie darauf hin, dass aufgrund der schlechten Witterung am Augenschein die Fernwirkung der geplanten Antenne nicht beurteilt werden konnte und eine Delegation der ENHK daher am 7. Januar 2014 den von den Beschwerdeführenden vorgeschlagenen Rundgang zur Beurteilung der Fernwirkung der geplanten Anlage bei optimalen Wetterbedingungen vervollständigte. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum ENHK-Gutachten zu äussern.