Die Gemeinde stellt mit Stellungnahme vom 14. Oktober 2013 ebenfalls den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. Oktober 2013 eine Beschwerdeantwort ein und beantragt darin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne.