Das beco macht in seiner Stellungnahme vom 8. Oktober 2013 Ausführungen zu den Vorbringen der Beschwerdeführenden und stellt fest, im Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung würden sich aus der Beschwerde keine neuen Erkenntnisse ergeben, die zu einer anderen Beurteilung führten als im Amtsbericht vom 30. Oktober 2012 und dem Bestätigungsbrief vom 23. Juli 2013 zum neuen Standortdatenblatt. Damit erübrige es sich auch, eine zusätzliche Stellungnahme eines weiteren Experten einzuholen. Die Gemeinde stellt mit Stellungnahme vom 14. Oktober 2013 ebenfalls den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen.