2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. September 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Anträge: „1. Das Baugesuch sei abzuschlagen. 2. Es sei die Stellungnahme der Eidg. Kommission für Natur- und Heimatschutz (ENHK), eventuell ein umfassenderes Gutachten der OLK, unter Ausstandnahme der Verfasser der Kurzstellungnahme, zum Projekt einzuholen. 3. Die Einhaltung der Grenzwerte gemäss NISV sei durch einen unabhängigen Experten zu überprüfen. Eventuell sei die vom BECO als Auflage geforderte Nachkontrolle für die OMEN 2, 3, 4, 5, 7 und 9 aufzuerlegen.