1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 2. Oktober 2012 bei der Gemeinde Erlach ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf Parzelle Erlach Grundbuchblatt E.________. Die Parzelle liegt in der Gewerbezone sowie im Uferschutzplan Nr. 2 (Sektor C) nach SFG1. Die Stadt Erlach ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgeführt. Die geplante Antenne liegt in der vom ISOS als Umgebungszone XI mit Erhaltungsziel b bezeichneten Fläche. In der Nähe der geplanten Mobilfunkanlage befindet sich das im Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) aufgenommene Objekt Nr. 1301 "St. Petersinsel-Heideweg".