ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2014/226 vom 16.3.2016). Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgewiesen (BGE 1C_173/2016 vom 23.5.2017) RA Nr. 110/2013/368 Bern, 3. Juli 2014 in der Beschwerdesache zwischen den Beschwerdeführenden 1 - 48 alle vertreten durch Herrn Fürsprecher A.________ und B.________ Beschwerdegegnerin vertreten durch Herrn Fürsprecher C.________ sowie