1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauabschlag der Gemeinde Muri bei Bern vom 9. August 2013 wird aufgehoben und das Verfahren zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 7 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau Y.________ und Herrn X.________, mit Gerichtsurkunde - Z.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, zur Kenntnis