b) Die geplante Photovoltaikanlage soll aus mehreren asymmetrischen Feldern bestehen. Sie entspricht damit nicht den Vorgaben der Richtlinien des Amts für Umweltkoordination und Energie (AUE) für bewilligungsfreie Anlagen4. Es ist unbestritten, dass die geplante Anlage einer Baubewilligung bedarf (Art. 6 Abs. 1 Bst. f BewD5).