1. Die Beschwerdeführenden reichten am 25. Mai 2013 bei der Gemeinde Muri bei Bern ein Baugesuch ein für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ihrer Liegenschaft auf Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. XXXX. Die Parzelle liegt in der Landhauszone WL. Mit Entscheid vom 9. August 2013 erteilte die Gemeinde Muri den Bauabschlag. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 27. August 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 9. August 2013 und Erteilung der Baubewilligung. 2