3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1’300.-- werden den Beschwerdeführern zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt X.________, mit Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Belp, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben