c) Das Rechtsamt der BVE hat die Anordnung folgender Wiederherstellungsmassnahmen erwogen und den Beteiligten das rechtliche Gehör dazu gewährt: 1. Die Räumlichkeiten des Baurechtsgrundstückes Belp Gbbl. B.________ dürfen nicht für Wohnzwecke genutzt werden. 2. Die Wohnnutzung ist bis am 30. Juni 2014 aufzugeben.