Das Legalitätsprinzip (Art. 5 BV) geht in der Regel dem Anspruch auf Gleichbehandlung vor. Die Rechtsprechung anerkennt nur ausnahmsweise einen Anspruch auf eine sogenannte 18 Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Baukommission vom 18.02.2013, Akten der Gemeinde, pag. 64- 61 19 Vgl. dazu auch Protokoll des Augenscheins vom 12. November 2013, S. 6 und 7 Voten E.________ 10