nächstliegende Wohnnutzung) grösste Beachtung zu schenken. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewilligung weiterer Wohnungen künftige Probleme präjudiziert würden und dass stattdessen versucht werden müsse, bestehende Wohnungen aufzuheben. (...) Abschliessend wird festgestellt, dass die Arbeitszone als Arbeitszone genutzt werden soll. (...)»18