«Die Situation der bestehenden Wohnungen in der Arbeitszone F.________ wird anhand eines Planausschnittes erläutert. Es ist ersichtlich, dass von den ursprünglichen Wohnungen, die für das betriebsnotwendige und an den Standort gebundene Personal dienen (Art. 67 Bas. 1 altBauR), nur noch einzelne Wohnungen reglementskonform genutzt werden. Heute werden die meisten Wohnungen an Dritte vermietet, es ist kein betriebsnotwendiges Personal in der Arbeitszone wohnhaft. Zudem ist es schwierig wenn nicht unmöglich, die reglementskonforme Nutzung baupolizeilich durchzusetzen.