Unterhalt und Pflege der Umgebung, Überwachung der Anlagen (Heizung, Alarmanlage), abendliche Kontrollgänge, Wegweisung Unbefugter vom Areal, Schutzmassnahmen bei Unwettern, Entgegennahme von Lieferungen ausserhalb der Geschäftszeiten und Organisation eines 24 Stunden Pannendienstes. Die Gemeinde erachtete dies nicht als ausreichende Begründung für die Standortgebundenheit und bewilligte den Neubau erst nach dem Verzicht auf die Abwartswohnung.17 Die Baukommission setzte sich bei diesem Baugesuch einlässlich mit der Zulässigkeit von Wohnungen in der Arbeitszone A2 auseinander. Aus der Diskussion wurde im Protokoll Folgendes festgehalten: