b) Das Bauvorhaben „C.________“16 umfasste den Neubau eines Geschäftshauses mit Autowerkstatt, Büro- und Lagerräumen und einer Abwartswohnung in der A2. Der Standort dieses Bauvorhabens befindet sich in der Nähe der Liegenschaft des Beschwerdeführers 2. In diesem Fall brachte der Gesuchsteller folgende Gründe für die Betriebswohnung vor: Unterhalt und Pflege der Umgebung, Überwachung der Anlagen (Heizung, Alarmanlage), abendliche Kontrollgänge, Wegweisung Unbefugter vom Areal, Schutzmassnahmen bei Unwettern, Entgegennahme von Lieferungen ausserhalb der Geschäftszeiten und Organisation eines 24 Stunden Pannendienstes.