Geflügelmastbetrieb oder eine Druckerei.13 Die im Freien ausgestellten Whirlpools haben gemäss Aussagen der Beschwerdeführer einen Warenwert von rund 80'000 Franken. Die Geschäftstätigkeit der Beschwerdeführer, die im Verkauf von Whirlpools und Natursteinen sowie der Gesamtplanung von Gärten besteht,14 ist mit den genannten Produktionsbetrieben nicht vergleichbar. Der Schutz der Ausstellung kann wie bereits ausgeführt mit einfachen baulichen Massnahmen und geeigneten Sicherheitsanlagen erreicht werden.