e) Unbestritten muss bei einer Ausstellung im Freien die Sicherheit mit geeigneten Massnahmen gewährleistet werden, um Sachschäden, Diebstahl und mögliche Unfälle in den gefüllten Whirlpools zu verhindern. Allerdings kann dieses Ziel kaum durch eine bewohnte Betriebswohnung erreicht werden, da ein Bewohner nicht immer präsent ist und daher keine durchgehende Überwachung gewährleisten kann. Eine Betriebswohnung ist für die Überwachung der Ausstellung auch nicht erforderlich.