Aufgrund der steigenden Sensibilität der Bewohner bezüglich Immissionen sei im Rahmen der Ortsplanungsrevision (2006/2008) eine Praxisänderung erfolgt. Seither seien in der Arbeitszone A2 keine Wohnungen mehr bewilligt worden. Der Regierungsstatthalter bringt vor, die Standortgebundenheit setze eine zwingende Betriebsnotwendigkeit voraus, wie z.B. spezielle Betriebsabläufe oder die Überwachung von Maschinen. Vorliegend könne der Schutz der Ausstellung mit gängigen Massnahmen wie z.B. Videoüberwachung, Alarmanlage oder Lichtsensoren gewährleistet werden.