a) Der Beschwerdeführer 2 hat drei Büroräume und den früheren Aufenthaltsraum zu einer Zweizimmerwohnung zusammengefasst. Er plant, dass der Mitarbeiter der Z.________ in Zukunft die Wohnung bewohnt und gleichzeitig Abwartsdienste übernimmt.5 Das nachträgliche Baugesuch beinhaltet die Einrichtung eines Bades im ehemaligen Werkbüro, das Erstellen eines Durchganges zwischen Büro 2 und Büro 3 und die Entfernung der Wand zwischen Büro 3 und dem Aufenthaltsraum. Die beiden Wanddurchbrüche wurden erst teilweise ausgeführt. Das Badezimmer ist noch nicht erstellt und auch die geplanten Änderungen in der Küche sind noch nicht erfolgt.6