Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 Die Beschwerdeführer lehnen die Wiederherstellungsmassnahme mit Eingabe vom 27. Januar 2014 ab. Die Gemeinde Belp und das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland reichten keine Stellungnahme ein. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen