Das Rechtsamt ersuchte die Gemeinde um Edition der Baubewilligungsakten in einem Referenzfall (Baugesuch Nr. 861.1-12/97 „C.________“). Anschliessend führte es im Beisein der Parteien einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Das Rechtsamt gab den Beteiligten bekannt, dass es im Falle einer Abweisung der Beschwerde erwägt, Wiederherstellungsmassnahmen anzuordnen. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und