3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland schliesst mit Eingabe vom 18. September 2013 auf Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Belp beantragt mit Stellungnahme vom 25. September 2013, der vorinstanzliche Entscheid sei zu bestätigen.