2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführer am 22. August 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der in Ziff. 3.1.2 des Gesamtbauentscheides vom 22. Juli 2013 erteilte Bauabschlag für das Umnutzen der vier Büroräume in eine Zweizimmerwohnung sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei die Baubewilligung zu erteilen.