1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Diessbach bei Büren vom 11. Juli 2013 wird bestätigt. Es gelten folgende, vom Rechtsamt der BVE am 25. Oktober 2013 gestempelte Pläne: - Fassaden Nord und Ost 1:100, vom 22.10.2013 - Fassaden West und Süd 1:100, vom 22.10.2013 2. Ein Satz der in Ziffer 1 aufgeführten Pläne geht an die Beschwerdegegnerin. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.