6. Zusammenfassung und Kosten a) Nach dem Gesagten dringt der Beschwerdeführer mit seinen Vorbringen nicht durch. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist, und die angefochtene Baubewilligung zu bestätigen. Massgebend sind die bei der BVE eingereichten Fassadenpläne 1:100 (Nord und Ost / West und Süd) vom 22. Oktober 2013, mit Eingangsstempel des Rechtsamtes der BVE vom 25. Oktober 2013. Die Gemeinde ist bereits im Besitz eines Plansatzes, ein Plansatz wird der Beschwerdegegnerin mit diesem Entscheid zugestellt.