Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, zu den eingereichten Plänen und zum Bericht des AGR Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 19. August 2013, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen. Die Gemeinde äussert sich mit Beschwerdeantwort vom 3. September 2013, ohne einen ausdrücklichen Antrag zu stellen. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht des AGR wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen