1. Die Beschwerdegegnerin begann bei ihrem Gewerbegebäude die südseitige Dachfläche über den First hinaus zu verlängern und installierte darauf eine Photovoltaikanlage. Ausserdem erstellte sie bei der Ost- und Nordfassade Vordächer. Die Parzelle Diessbach bei Büren Gbbl. Nr. 111 liegt in der Gewerbezone und in der ZPP „Angel“. 2 Gestützt auf die mündlich erfolgte baupolizeiliche Anzeige des Beschwerdeführers forderte die Gemeinde Diessbach bei Büren die Beschwerdegegnerin auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen und drohte andernfalls die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes an.