Die Gemeinde Saanen hat den Beschwerdeführenden 1 bis 4 eine Parteikostenentschädigung im Betrag von Fr. 515.30 (inkl. Mehrwertsteuer) und den Beschwerdeführenden 5 und 6 eine Parteikostenentschädigung im Betrag von Fr. 902.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu zahlen. IV. Eröffnung