Dabei sind vorliegend namentlich der Hochwasserschutz und das Interesse an einer genügenden Zugänglichkeit des Ufers im Hinblick auf den Gewässerunterhalt zu berücksichtigen.28 Der Oberingenieurkreis I und die Schwellenkorporation Saanen haben sich bereits mehrfach zu diesem Thema geäussert und beim ursprünglichen Projekt eine ungenügende Zugänglichkeit kritisiert (u.a. Stellungnahmen der Schwellenkorporation Saanen vom 25. Juni 2014, 28. August 2014, 5. Dezember 2014 und Stellungnahme des OIK I vom 5. Dezember 2014).