- Weiter ist zu klären, ob auch die Projektänderung Einbauten ins Grundwasser und eine temporäre Grundwasserabsenkung vorsieht und ob ein neuer Amtsbericht des AWA sowie allenfalls des Fischereiinspektorates notwendig ist. - Die Bauparzelle liegt am Ufer des Louibachs. Das Bauvorhaben befindet sich auch nach der Projektänderung unbestrittenermassen zu einem grossen Teil im geschützten Uferbereich bzw. im Gewässerraum. Die Beschwerdegegner haben ein Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Gewässerabstandes eingereicht. Gemäss Art. 41c Abs. 1