Mehrere Hauptmerkmale wie Erschliessung, Geschosszahl, Wohnzweck und Materialisierung bleiben unverändert und weitere Hauptmerkmale wie die äusseren Masse und – trotz leichter Abdrehung – auch der Standort werden mit der Projektänderung nur wenig verändert. Die Anpassungen können deshalb als Projektänderung behandelt werden.25 Das Projektänderungsgesuch ersetzt das ursprüngliche Baugesuch.26 Gegenstand des Verfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss der Projektänderung vom 28. Mai 2015.